Die HLS-Planungen beinhaltet alle Planungsleistungen für die Errichtung der Anlagentechnik

Die HLS-Planungen beinhalten alle Planungsleistungen für die Errichtung der Anlagentechnik in den Gebäuden, wozu die Gewerke HEIZUNG, LÜFTUNG und SANITÄR gehören.

 

Diese beinhalten, je nach Anforderung, folgende Einzelleistungen:

  • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
  • Auslegung der Heizflächen
  • Berechnung des hydraulischen Abgleichs
  • Planung von Heizungsanlagen
  • Planung von Lüftungsanlagen
  • Besonderheiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
  • Planung von Sanitäranlagen

Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

Damit sich die Menschen in Räumen wohlfühlen, sind neben weiteren Parametern auch die Raumtemperaturen zu betrachten. Über die Gebäudehülle, bestehend aus Dach, Wänden, Fenstern und den Boden gibt es einen Wärmeaustausch zwischen innen und außen. Im Winter, wenn es in der Umgebung kälter ist als im Innern der Gebäude, wird die Wärme nach außen transportiert und die Räume kühlen aus. Durch die Heizungsanlage wird dieser Energieverlust wieder ausgeglichen.

 

Dazu muss die Heizungsanlage auch am kältesten Tag die notwendige Wärme zur Verfügung stellen. Diese Bezugstemperatur ist von Region zu Region unterschiedlich und wird in Normen für die Auslegung der Anlage vorgegeben. Die meiste Zeit des Jahres werden diese niedrigen Außentemperaturen aber nicht erreicht, weshalb die Heizungsanlage meistens im Schwachlastbetrieb arbeitet.

 

Damit die Heizungsanlage dennoch effizient arbeitet, sollte sie die erforderliche Leistung an diesem sogenannten Nennlastpunkt mit der niedrigsten Außentemperatur abdecken können aber nicht größer und damit überdimensioniert sein.

Zur Auslegung der Heizungsanlage ist daher die Heizlast nach DIN EN 12831 zu berechnen. Hier werden spezifische Anforderungen definiert, die durch deutsche Ergänzungen auf unsere Verhältnisse hin angepasst werden. Eine möglichst exakte Berechnung und Auslegung hilft, eine Überdimensionierungen der Heizungsanlage zu vermeiden, die ansonsten sowohl bei den Investitionskosten als auch beim Anlagenbetrieb in jedem Jahr zusätzlich mehr Geld kosten würde.

 

Wir haben die erforderlichen, aktuellen Berechnungstools im Haus und unterstützen Sie gerne bei der Dimensionierung Ihrer Heizungsanlage. Dabei ist es unerheblich, ob fossile – wie z.B. Erdgas – oder regenerative Energieträger – wie z.B. Holz oder die Wärmepumpe – zum Einsatz kommen sollen.


Auslegung der Heizflächen

Neben der Gebäudeheizlast (siehe vorheriger Punkt) ist auch die Heizlast der einzelnen Räume zu bestimmen. Diese dienen zur Dimensionierung der jeweiligen Heizflächen in den Räumen. Aufgrund des so berechneten Bedarfs an Heizenergie im Raum wird die Größe der Heizkörper ermittelt bzw. die notwendige Fläche für eine Fußbodenheizung und des damit zusammenhängenden Rohrleitungsabstands bestimmt.

Berechnung des hydraulischen Abgleichs

Unsere Heizungsanlagen werden üblicherweise mit Wasser betrieben, welches die Wärmeenergie vom Heizkessel zu den Heizflächen transportiert. Der Transport wird mittels einer Pumpe aufrecht gehalten, wobei sich das Wasser immer den Weg sucht, der den geringsten Widerstand aufweist.

 

Das bedeutet, dass die Heizflächen, die am nächsten an der Pumpe angeordnet sind, auch den größten Wasserstrom erhalten. Dieser liegt dann über dem eigentlich erforderlichen Maß. Bei großen Anlagen kann das dazu führen, dass die weiter entfernten Heizflächen unterversorgt werden und in der Folge davon die Räume nicht die erforderlichen Temperaturen erreichen. Dies wird dann vielfach mit höheren Pumpenleistungen ausgeglichen.

 

Bei kleineren Anlagen ist dieser Effekt nicht so deutlich zu spüren, aber auch hier bedeutet eine zu hohe Pumpenleistungen, dass für den gewünschten Zweck zu viel Energie in Form von Strom erforderlich ist und damit die Stromkosten nach oben treibt.

Beheben lässt sich dies durch den sogenannten hydraulischen Abgleich, bei dem die Wassermenge zu jeder Heizfläche so einreguliert wird, dass nur die erforderliche Wassermenge dort auch ankommt. Dies geschieht mit speziellen Ventilen, die ausgelegt und einreguliert werden müssen.

 

Die notwendigen Berechnungen mit der Festlegung der erforderlichen Einstellwerte für die Ventile erstellen wir für Sie anhand der Gebäudeberechnungen und unterstützen damit auch den Architekten und/oder den Heizungsinstallateur.

 

Untersuchungen an bestehenden Gebäuden haben gezeigt, dass hier ein Energieeinsparpotential vorhanden ist, das mit verhältnismäßig einfachen Maßnahmen zu heben ist. Aus diesem Grunde ist die Durchführung des hydraulischen Abgleichs schon seit Jahren bei der Installation einer Heizungsanlage Pflicht und für eine Förderung durch die KfW oder das BAFA auch vorgeschrieben. Dies gilt auch bei Bestandsgebäuden nach gewissen Sanierungsmaßnahmen.

Planung von Heizungsanlagen

Die Wärme für die Raumheizung und die Bereitung des Trinkwarmwassers (TWW) kann mit verschiedenen Energieträgern bereitgestellt werden. Hierfür können zum einen die fossilen Energieträger wie Erdgas und Erdöl in Frage kommen, wobei es das Ziel der Bundesregierung ist, auf Erdöl für die Raumheizung möglichst zu verzichten. Zum anderen können und sollen auch verstärkt regenerative Energien wie Holz, Biogas, Umweltwärme etc. genutzt werden. Auch Strom, insbesondere wenn er regenerativ über Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen (PV) oder mit hohem Wirkungsgrad über die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wie z.B. Blockheizkraftwerke (BHKW) erzeugt wird, zählt dazu.

 

Gerade bei der Beheizung der sogenannten Nichtwohngebäude, zu denen u.a. Verkaufsräume, Büros, Gewerberäume, Produktionsstätten, Schulen etc. gehören, kann der Einsatz eines BHKW’s interessant sein, da in solchen Liegenschaften neben der Wärme oft auch erhebliche Mengen an Strom benötigt werden, die beide durch das BHKW bereit gestellt werden.

Die entsprechenden internationalen Vereinbarungen sowie die nationalen Gesetze und Verordnungen sind darauf ausgerichtet, den Anteil an regenerativen Energien stetig zu erhöhen. Dies verlangt die Energieeinsparverordnung (EnEV) bereits seit Jahren. Durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wurden die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt, um diesen Anforderungen, insbesondere im Neubau, nachzukommen. Im neuen Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), das seit 01.11.2020 die Grundlage für die energetische Berechnung der Gebäude ist, wurden diese Anforderungen zusammengefasst. 

 

Je nach gewähltem Energieträger sind unterschiedliche Anlagenkonzepte zu realisieren. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des von Ihnen gewünschten und/oder am Besten geeigneten Energieträgers und zeigen Ihnen die Unterschiede sowie Möglichkeiten auch zu Alternativen auf. Mit den Festlegungen und der Dimensionierung der Anlagenkomponenten können die Fachhandwerker angefragt und ein belastbarer Vergleich erstellt werden.

Planung von Lüftungsanlagen

Wie bereits unter den Stichworten „Luftdichtigkeit“ und „Lüftungskonzept“ ausgeführt, gewinnt die Lüftungstechnik heute einen immer höheren Stellenwert. Sie trägt dazu bei, dass bei der heute üblichen und auch gesetzlich geforderten hohen Luftdichtigkeit ein ausrechender Luftwechsel sichergestellt werden kann.

 

Damit wird den Hygieneanforderungen Rechnung getragen, die neben der Abführung von Schadstoffen und der hohen Luftfeuchtigkeit auch für eine ausreichende Frischluftzufuhr sorgen sollen. Dies betrifft nicht nur die Wohngebäude sondern auch die sogenannten Nichtwohngebäude, in denen auch die Anforderungen an den Arbeitsschutz einzuhalten sind.

 

Die Industrie bietet verschiedene Möglichkeiten und die dafür nötigen Geräte und Anlagen an, um den unterschiedlichen Anforderungen bezüglich der Luftmengen, der Luftfilterung, der Wärmerückgewinnung und der Luftverteilung gerecht zu werden. Diese reichen von Einzelgeräten mit Wärmerückgewinnung für die Belüftung einzelner Räume und/oder die Nachrüstung bei Bestandsgebäuden bis zu kompletten Lüftungsgeräten für die wohnungs- oder gebäudezentrale Belüftung ebenfalls mit Wärmerückgewinnung.

 

Die Wärmerückgewinnung stellt dabei einen wichtigen Faktor für die Energieeinsparung in den Gebäuden dar. Während die Wärmeverluste über die Gebäudehülle aufgrund der dichteren Bauweise und der besser wärmedämmenden Materialien in den letzten Jahren immer weiter zurück gegangen sind, bleibt der Lüftungswärmeverlust – absolut betrachtet – gleich. Hintergrund dafür ist, dass das Luftvolumen im Gebäude gleich bleibt und regelmäßig ausgetauscht werden muss. Damit nimmt deren Einfluss prozentual zu und wird in Bezug auf die Energieeinsparung immer wichtiger.

Im Wohnungsbau kommen meist die kleineren Geräte zum Einsatz, da auch die Luftmengen entsprechend geringer sind. Nachdem die Luftmengen mit Hilfe des Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 (siehe Stichwort „Lüftungskonzept“) ermittelt wurden, können wir nun für Sie die komplette Lüftungstechnik für Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus auslegen. Dazu gehört die Festlegung der Lüftungsgeräte mit den berechneten Volumenströmen, deren Anordnung in den Räumen und die Festlegung der Lüftungsleitungen.  

 

Auch bei der Modernisierung von Bestandsgebäuden kann eine wohnungszentrale Lüftungsanlage sinnvoll sei, denn oft ist der Aufwand nicht viel größer als beim Einbau von dezentralen Raumlüftern. Gerne beraten wir Sie dabei und erstellen für Sie ein schlüssiges Konzept.

 

Zentrale Anlagen zeichnen sich durch höhere Wärmerückgewinnungsgrade aus und sind, wenn sie richtig ausgelegt und mit den entsprechenden Komponenten ausgestattet sind, auch deutlich leiser als die dezentralen Geräte. Insbesondere in einer lauten Umgebung, z.B. in der Nähe stark befahrener Straßen, stellen sich die zentralen Lüftungsgeräte positiv dar. Sie sorgen für den gewünschten Luftaustausch im Innern und lassen den störenden Schall draußen.

 

Dieser Nutzen macht sich insbesondere in Räumen, in denen konzentriertes Arbeiten gefordert wird, wie z.B. in Büros, Klassenräumen etc. positiv bemerkbar. Befinden sich mehrere Personen in einem Raum, so steigt recht schnell die CO2-Konzentration durch die ausgeatmete Luft an und es kommt zu Konzentrationsschwierigkeiten. Wir unterstützen Sie bei der Festlegung der erforderlichen Luftmengen und bei der Auswahl des erforderlichen Lüftungsgerätes sowie der nötigen Luftkanäle.

Besonderheiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Das regelmäßige Lüften der Räume wird als eine der Maßnahmen bezeichnet, die dazu beitragen sollen, das Risiko zu minimieren, sich mit dem Corona-Virus anzustecken. Dies bestätigt auch das Bundesumweltamt und weist auf das richtige Lüften z.B. im Schulunterricht hin. Die Mitteilung des Umweltbundesamtes und die Stellungname der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) finden Sie hier:

 

www.umweltbundesamt.de/dokument/stellungnahme-kommission-innenraumlufthygiene-zu

 

Die bisher weitestgehend mehr oder minder gut praktizierte klassische Fensterlüftung ist aufgrund der nun zusätzlich konkretisierten Anforderungen praktisch nicht mehr umsetzbar. Wie oben unter dem Stichwort „Planung von Lüftungsanlagen“ bereits ausgeführt, kann sich durch die äußeren Einflüsse von Straßenlärm und Schadstoffen die Belastung der Personen in den Räumen bei geöffneten Fenstern noch erhöhen. Auch das Einbruchsrisiko steigt, wenn die Fenster längere Zeit unbeobachtet geöffnet bleiben.

 

Der erforderliche Luftaustausch lässt sich dagegen mit Hilfe automatisch arbeitender Lüftungsgeräte bedarfsorientiert und ohne händischen Eingriff der Nutzer realisieren. Der integrierte Wärmetauscher gewinnt einen Großteil der Wärme aus der Abluft der Räume zurück und überträgt diese an die aus der Umgebung angesaugte Außenluft. Damit arbeiten die modernen und richtig ausgelegten Lüftungssysteme sehr energieeffizient und tragen zur Reduzierung des Heizwärmebedarfs bei.

Schalldämpfer sorgen dafür, dass die Geräusche aus Nachbarräumen und der Lärm von außen zurückgehalten werden. Das integrierte Filtersysteme stellen zudem sicher, dass schädliche Einflüsse von außen, wie z.B. Pollen und Staub, nicht in den Innenraum gelangen. Durch den gezielten Luftaustausch reduziert sich damit die Schadstoffkonzentration in der Raumluft und ermöglich somit das konzentrierte Arbeiten.

 

Die Industrie bietet hier entsprechend angepasste Lüftungsgeräte für Gewerberäume und auch für die Schulen an. Zum Teil handelt es sich dabei um kompakte Einzelgeräte, die mit überschaubarem Aufwand auch im Bestand nachgerüstet werden können. Wir unterstützen Sie bei der Festlegung der Anforderungen, der Auswahl der Geräte und der Überwachung der Maßnahme in der Realisierungsphase. 

 

Hinzu kommt, dass der Einbau von entsprechenden Lüftungsgeräten durch die Förderprogramme des Bundes bezuschusst werden können und sich damit die Investitionskosten deutlich senken lassen. Auch hier bieten wir Ihnen unsere Hilfe an und unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel sowie bei der erforderlichen Dokumentation als Nachweis für die realisierte Maßnahme zur Auszahlung der Fördermittel.

Planung von Sanitäranlagen

Bei der Planung von Sanitäranlagen sind eine Vielzahl an Vorschriften und Richtlinien zu beachten, die sich auf die Auslegungsbedingungen der verwendeten Bauteile beziehen, hygienische Anforderungen berücksichtigen und auch wartungsfreundlich sein sollten.

 

Die wesentlichen Rahmenbedingungen werden dabei durch die Trinkwasserverordnung vorgegeben. Diese regelt die gesundheitlichen Anforderungen für eines unserer wichtigsten Lebensmittel, unser Trinkwasser. Eine grundlegende Bedingung ist dabei, dass das Trinkwasser immer fließen soll und damit auch die Leitungsführung so zu planen und auszuführen ist, dass Stichleitungen vermieden bzw. nur als kurze Teilstrecken ausgeführt werden und längere Stillstandszeiten vermieden werden.

 

Die Sanitärplanung sollte daher möglichst umfassend sein und in Abstimmung mit dem Bauherrn erfolgen, um die Nutzungsbedingungen und individuellen Anforderungen im Detail abzuklären.

Neben den in den Nassräumen sichtbaren Sanitärkeramiken, wie WC, Waschtisch, Dusche, Badewanne etc. sind insbesondere die „nicht sichtbaren“ Elemente zu planen, wie die gesamten Rohrleitungen für die Versorgung der jeweiligen Zapfstellen mit kalten und warmen Trinkwasser als auch für die Ableitung des Abwassers.

 

Hier können wir Sie als Bauherrn als auch Ihren Architekten und den Installateur mit der Dimensionierung der erforderlichen Rohrleitungen unterstützen und wenn gewünscht die Ausschreibungsunterlagen erstellen.