Wir unterstützen Sie als Bauherrn und Architekt

Beim Neubau von Wohngebäuden unterstützen wir Sie als Bauherrn und/oder Architekt mit unseren folgenden Leistungen:

  • Abbildung des von Ihnen geplanten Gebäudes in einer speziellen Software zur Berechnung der energetischen Anforderungen und Rahmenbedingungen.
  • Berücksichtigung der von Ihnen geplanten Dämmwerte der Gebäudehülle.
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Bauteile der Gebäudehülle, um ggf. Kostenvorteile zu erreichen und/oder die zulässigen Maße vollumfänglich nutzen zu können.
  • Gegenüberstellung und Beratung zu den verschiedenen Möglichkeiten zur energetischen Optimierung Ihres Gebäudes.
  • Beratung zu und Beantragung von öffentlichen Fördermitteln.
  • Begleitung der Maßnahmen während der Umsetzung und Unterstützung bei der Bauausführung.
  • Berechnung der Wärmebrücken zur Verbesserung des Energiestandards und Optimierung der Ausführung, um z.B. zusätzlichen Wohnraum zu generieren.
  • Ermittlung der tatsächlichen notwendigen Heizlast zur Auslegung der Heizungsanlage.
  • Dimensionierung der Heizungsanlage und Festlegung der Art der Energieerzeugung.
  • Berechnung der Raumheizlast zur Festlegung der Heizflächen.
  • Auslegung der Trink- und Abwasserleitungen zur sichern Ver- und Entsorgung Ihres Gebäudes mit Wasser.
  • Dokumentation der Rahmenbedingungen und der durchgeführten Baumaßnahmen.
  • Erstellung des Energieausweises.

Beim Neubau von Wohngebäuden gibt die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) den Rahmen vor, nach dem sich der Aufbau der Gebäudehülle und der Anlagentechnik zu orientieren haben. Beide Bereiche werden in der EnEV zu einem gemeinsamen Kennwert zusammengefasst und beeinflussen sich dabei zum Teil gegenseitig. Gewisse Grenzwerte für einzelne Bauteile und die für das Gebäude insgesamt berechneten Werte des Transmissionswärmeverlustes als auch der Primärenergie dürfen dabei nicht überschritten werden.

 

Dabei wird das Gebäude immer als Einheit betrachtet. Das bedeutet, dass objektbezogen der eine oder andere Teil der Gebäudehülle in gewissen Grenzen verbessert oder verschlechtert werden kann. Durch eine geschickte Verteilung kann so eine Optimierung erreicht werden, wodurch auch Kosten gespart werden können. Dies ist aber nur durch eine umfassende Betrachtung des Gebäudes und die detaillierte Berechnung im Zuge der Gebäudeplanung möglich, die wir entsprechend unterstützen können.

 

So muss neben dem Wärmeschutz, der insbesondere in der kalten Jahreszeit zum Tragen kommt, auch der sommerliche Wärmeschutz betrachtet werden. Durch die Sonneneinstrahlung, die sich im Winter positiv auf die Energiebilanz auswirkt, kann es im Sommer aber zu einer ungewünschten Erwärmung im Haus kommen. Daher sind bei den heute üblichen großen Fensterflächen auch entsprechende Verschattungsmöglichkeiten mit zu berücksichtigen.

 

Aber auch die Belüftung der Räume stellt einen wesentlichen Faktor bei der Berechnung und energetischen Bilanzierung des Gebäudes dar, weshalb auch dieser besonders zu beachten ist und immer mehr in den Fokus rückt. Die Anforderungen an die Gebäude sehen heute eine luftdichte Bauweise vor, was letztlich auch Stand der Technik ist. Nur bei entsprechender Luftdichtigkeit können die angestrebten und berechneten Wärmedämmwerte der Gebäudehülle auch in der Praxis erreicht werden und damit zur Einsparung an Heizenergie beitragen.

 

Anderseits müssen die Räume regelmäßig gelüftet werden, um die durch die Einrichtungsgenestände und die Nutzung eingetragenen Stoffe aus den Räumen wieder abzuführen. Insbesondere sind dabei die Ausgasungen aus Möbeln und Bodenbelägen zu nennen als auch das von uns ausgeatmete Kohlendioxid sowie die Feuchtigkeit, die durch uns Menschen, die Tiere und Pflanzen sowie durch das Kochen und Waschen entstehen. Das regelmäßige händische Lüften kann aber aufgrund der heutigen Lebensweise nicht mehr zu jeder Zeit wie erforderlich sichergestellt werden.

Es macht daher Sinn, entsprechende mechanische Lüftungsmöglichkeiten vorzusehen. Die heute angebotenen Komfortlüftungsanlagen stellen den notwendigen Luftwechsel sicher, ohne dass der Bewohner hier aktiv eingreifen muss. Mit Hilfe verschiedener Messsensoren kann die geförderte Luftmenge den jeweiligen Anforderungen angepasst werden, womit ein übermäßiges Austrocknern der Raumluft im Winter vermieden wird und gleichzeitig Antriebsenergie für die Ventilatoren eingespart wird.

 

Über den integrierten Wärmetauscher wird ein Großteil der Wärme des nach außen abgeführten Luftstroms wieder auf die von der Umgebung angesaugte und den Räumen neu zugeführte Luft übertragen. Diese ist im Winter entsprechend der Außentemperatur kalt und wird im Raum durch die Heizungsanlage aufgewärmt. Bei der Fensterlüftung muss die gesamte eingeströmte kalte Luft von der Außenlufttemperatur auf die Raumlufttemperatur aufgewärmt werden. Durch den Wärmetauscher in der Lüftungsanlage wird jedoch ein Großteil der Wärme aus der abgeführten Raumluft auf die angesaugte Außenluft übertragen und der notwendige, zusätzliche Wärmeaufwand ist deutlich geringer. Somit wird wiederum Heizenergie eingespart, was sich im Laufe der kalten Jahreszeit zu einer erheblichen Wärmemenge aufaddiert.

 

Aufgrund der heute geforderten und mittlerweile auch üblichen Bauweise, die gegenüber der Vergangenheit deutlich niedrigere Wärmeverluste aufweist, ist der Wärmeverlust über den notwendigen regelmäßigen Luftwechsel im Verhältnis signifikant angestiegen. Er beläuft sich – je nach Dämmstandard – auf bis zu 50% der gesamten jährlichen Wärmeverluste des Gebäudes. Deshalb macht es Sinn, dass sich jeder Bauherr damit intensiv beschäftigt, wobei wir gerne unterstützend tätig werden und helfen können.

 

Insgesamt muss die Heizungsanlage für die Erzeugung der Raumwärme und die Bereitstellung des Trinkwarmwassers den heutigen Anforderungen nach einer effizienten und sparsamen Anlagentechnik sowie der Verwendung von regenerativen Energien gerecht werden. Nach den neusten energiepolitischen Beschlüssen der Politik Ende des letzten Jahres soll der Einsatz von fossilen Brennstoffen in Wohngebäuden deutlich reduziert werden. So sind neue Heizanlagen mit Erdöl als Energieträger nur noch unter gewissen örtlichen Rahmenbedingungen zugelassen. Auch der Einsatz von Erdgas soll reduziert werden und stattdessen mehr regenerative Energien zum Einsatz kommen. Hierzu zählen insbesondere der Einsatz von Holz in Pellets- oder Hackschnitzelanlagen sowie von Umweltwärme über die Wärmepumpe.

Gegenüber älteren Gebäuden hat sich aber durch den höheren Wärmedämmstandard nicht nur der Wärmebedarf insgesamt verringert, was ja gewollt ist und zu einer geringeren Umweltbelastung sowie niedrigeren Heizkosten geführt hat. Zum anderen haben sich auch die Verhältnisse zwischen der Wärmemenge für die Raumheizung und die Trinkwarmwasserbereitung hin zum Trinkwasser verschoben. Hinzu kommt, dass aufgrund der hygienischen Anforderungen dafür deutlich höhere Temperaturen erforderlich sind als für die heute überwiegend eingebauten Fußbodenheizungen.

 

Während ein Niedertemperatur-Heizsystem mit Fußbodenheizkreisen für den Einsatz der Wärmepumpe ideal ist, sind die notwendigen hohen Temperaturen für die Bereitung des Trinkwarmwassers hier eher hinderlich. Im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser macht sich das noch nicht so deutlich bemerkbar, wobei auch hier die Anlagenkomponenten möglichst exakt entsprechend des Bedarfs ausgelegt werden sollten. Über- oder Unterdimensionierungen führen schnell zu einem erheblichen Energiemehrverbrauch und damit höheren Heizkosten, da die Anlagen nicht effizient betrieben werden können.

 

Noch deutlicher macht sich das im Mehrfamilienhaus bemerkbar, da hier der Bedarf an Trinkwarmwasser erheblich höher und die Vorschriften zur Sicherstellung und Überprüfung der Wassertemperaturen schärfer sind. Deshalb macht es auch hier Sinn, im Zuge der Planungsphase sehr genau diesen Bereich zu betrachten und nichts dem Zufall und/oder groben Abschätzungen zu überlassen. Auch hier unterstützen wir den Bauherrn gerne mit detaillierten Planungen.

 

Die verschiedenen Gesetze sehen vor, dass zumindest ein Teil der für die Beheizung und Erzeugung des Trinkwarmwassers notwendigen Energien aus regenerativen Quellen stammen muss. Auch hier unterstützen wir Sie bei der Berechnung und Festlegung der notwendigen regenerativen Energien und weisen das entsprechend nach.

Wie bei der Sanierung von Wohngebäuden besteht auch beim Neubau die Möglichkeit, öffentliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass das Gebäude gegenüber den nach den Vorschriften der Energieeinsparverordnung sowieso notwendigen Anforderungen besser wird. Die dafür notwendigen Baumaterialien und Ausführungsdetails können mittlerweile sowieso als gängiger Standard angesehen werden, womit sich der Zusatzaufwand in Grenzen hält. Durch eine geschickt, frühzeitige Planung kann der Aufwand zusätzlich gesenkt werden, wobei wir Ihnen gerne hilfreich zur Seite stehen. Hinzu kommt, dass sich die daraus resultierenden Energieeinsparungen über die nächsten Jahre und Jahrzehnte der Gebäudenutzung positiv bemerkbar machen und für die Bewohner zu niedrigeren Energiekosten führen.

 

Aufgrund der zum Jahresanfang 2020 deutlich erhöhten Fördersätze kann nun ein wesentlicher Teil der Kosten für die Errichtung des Gebäudes, die energetisch relevant sind, mit gefördert werden. Hierzu gehören z.B. die Bodenplatte mit der Dämmung, die Außenwände und die Fenster, das Dach oder die oberste Geschossdecke sowie die Heizungsanlage mit der Wärmeverteilung z.B. über die Fußbodenheizung inkl. des dadurch notwendigen Fußbodenaufbaus. Da wir bei der KfW als zugelassener Berater registriert sind, können wir Sie dazu entsprechend beraten und die notwendigen Anträge stellen.