Wir unterstützen Sie

Wir unterstützen Sie als Bauherr und/oder Architekt mit energieeffizienten Lösungen für den Neubau und/oder die Modernisierung Ihres Gebäudes.

 

Unser Anliegen ist es, Ihnen zukunftsfähige Gesamtsysteme für Ihr Gebäude aufzuzeigen und gemeinsam mit Ihnen das für Ihren Anspruch und Ihren finanziellen Rahmenbedingungen bestgeeignetes Konzept zu entwerfen. Hier sehen wir uns als Unterstützer, Berater und Kümmerer für Ihre Belange.

 

Bei heutigen Bauprojekten, wie groß und umfänglich diese auch immer sind, haben Sie es als Bauherr mit den verschiedensten Anforderungen zu tun, die Sie zum einen selbst definiert haben und die Ihnen zum anderen von außen aufgebürdet werden. Bei denjenigen, die mit Energie unmittelbar oder im weiteren Sinne in Verbindung stehen, können wir Sie beraten und bei der Umsetzung unterstützen.

 

Dies betrifft sowohl die Anlagentechnik in Ihrem Gebäude für die Beheizung und ggf. für die Kühlung, die Belüftung und die Bereitung des Trinkwarmwassers als auch den Aufbau und die Ausführung der Gebäudehülle. Letzteres beeinflusst über viele Jahre und Jahrzehnte den Energiebedarf Ihres Gebäudes und bestimmt damit letztlich die zu installierende Anlagentechnik.

Aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Lösungsmöglichkeiten handelt es sich bei unseren Entwürfen und Vorschlägen sowie den darauf basierenden Planungen immer um individuelle Konzepte, die sich an den von Ihnen definierten Rahmenbedingungen orientieren und dabei natürlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Die „Standardlösung von der Stange“ passt in den seltensten Fällen und „besticht“ meist nur auf den ersten Blick aufgrund des günstigen Preises. Wir dagegen zeigen Ihnen den Weg auf, wie Sie Ihr Bauvorhaben gesetzeskonform, zukunftssicher und energieeffizient realisieren können.

 

So werden bei uns die internen Prozesse aufgrund neuer und/oder geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen permanent angepasst. Dies gilt sowohl für die Aktualisierung der von uns benutzen Spezialsoftware-Programme als auch für den Besuch entsprechender Fortbildungsveranstaltungen. So wurde allein die EnEV, die für die Bauvorhaben die wesentlichen energetischen Anforderungen definiert, seit Ihrer Einführung im Jahre 2002 bisher fünf Mal ergänzt und angepasst. Die nächste grundlegende Änderung ist bereits verabschiedet und tritt mit dem „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) am 01.November 2020 in Kraft. 

Gesetzliche Anforderungen

Der Gebäudesektor wird immer wieder als ein Bereich genannt, der ein erhebliches Potential zur Reduktion der CO2-Emissionen beinhaltet. Dies zeigt sich daran, dass in unseren Gebäuden rund ein Drittel der gesamten Energie verbraucht wird. Lässt sich dieser Energiebedarf durch eine besser gedämmt Außenhülle und durch eine angepasste sowie intelligente Anlagentechnik reduzieren, so werden nicht nur die Emissionen geringer, sie schlagen sich auch unmittelbar in niedrigen Betriebskosten für das Gebäude nieder. Dies sind zunächst nur kleine Maßnahmen, die jeder Bauherr mitgestalten kann. Sie wirken aber in Summe und über die Jahre bzw. Jahrzehnte positiv für unsere Gesellschaft und machen sich aufgrund geringerer Betriebsausgaben auch finanziell im Geldbeutel bemerkbar.

 

Damit tragen auch die Immobilienbesitzer eine gewisse Verantwortung, ihren Beitrag zur Reduzierung des Energiebedarfs zu leisten. Dies gilt insbesondere beim Neubau von Gebäuden aber auch bei der Modernisierung der Bestandsobjekte. Da diese gegenüber den Neubauten spezifisch deutlich mehr Energie verbrauchen, liegt hier auch ein großer Hebel.

 

Generell gilt aber, dass durch jede Art der Bauausführung eine Basis geschaffen wird, die dann über viele Jahre Bestand hat und damit den Energiebedarf für die nächsten Jahre und Jahrzehnte festschreibt.

 

Daher sollten frühzeitig die Möglichkeiten für die energieeffiziente Errichtung und/oder Modernisierung der Gebäude geprüft und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines entsprechenden Konzeptes und der Detailplanung, um Ihren Wünschen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. 

 

Dabei greifen Gebäudehülle und Anlagentechnik direkt ineinander und sollten daher auch immer gemeinsam betrachtet werden. Je besser die Gebäudehülle wird, um so weniger Energie wird für die Nutzung benötigt und um so leichter lässt sich diese aus regenerativen Energiequellen bereitstellen.

 

Dabei muss das Bauen nicht zwangsläufig teurer werden, wenn einige konstruktive Dinge betrachtet werden. So verringert ein günstiges A/Verhältnis, also der Vergleich der Gebäudeoberfläche mit dem Gebäudevolumen, die Baukosten, wenn einfache geometrische Strukturen zu Grunde gelegt werden. So wirkt sich der Verzicht auf Vor- und Rücksprünge sowie Erker und andere komplizierte Gebäudeentwürfe positiv auf den Energiebedarf aus oder es sind zusätzliche Aufwendungen im Bereich der Dämmung erforderlich.

Der Passivhausstandard zeigt hier den Weg auf, wobei die heute am Markt verfügbaren Komponenten nur noch geringe Mehrkosten aufweisen. Wir unterstützen Sie, diese sinnvoll miteinander zu kombinieren.

 

Auch die Förderkategorien der KfW zeigen in diese Richtung. Das vor wenigen Jahren bei Neubauprojekten noch geförderte KfW-Effizienzhaus 70 ist heute der EnEV-Standard und stellt somit die Mindestbedingungen dar. Das noch geförderte KfW-Effizienzhaus 55 kann bereits heute als „übliche“ Bauausführung betrachtet werden, die mit geringen Mehrkosten zu realisieren ist.

 

Viele unserer Planungen zielen bereits auf das KfW-Effizienzhaus 40 oder auch 40 Plus ab. Insbesondere auch bei Mehrfamilienhäusern ist das eine interessante und lukrative Möglichkeit, neue Wohnflächen zu schaffen. Langfristig profitieren alle davon, der Bauherr, der Bewohner und die Umwelt. Während ein „übliches“, den aktuellen Anforderungen entsprechendes Gebäude in 20 bis 25 Jahren energetische ertüchtigt werden muss, kann ein hocheffizientes Gebäude darüber hinaus noch viele Jahre unverändert genutzt werden.

 

Verwunderlich ist daher, dass gerade über die meist nur geringen Mehrkosten für die hochwertigeren energetischen Maßnahmen sehr breit und ausgiebig diskutiert wird, während bei der räumlichen Ausrüstung keine Abstriche zugelassen werden. Dabei sind gerade diese zusätzlichen Positionen bei den Baukosten die Mehraufwendungen, die sich durch die Energieeinsparung in den vielen Jahren der Nutzung tatsächlich rechnen.

 

Aus der so deutlich verbesserten Gebäudehülle resultiert ein deutlich niedriger Energiebedarf, der dann wesentlich einfacher mittels regenerativer Energien bereitgestellt werden kann. Die Wärmepumpe, die einen Großteil der durch sie bereitgestellten Energie aus der Umwelt gewinnt, lässt sich dann sehr effizient und kostengünstig betreiben. Abgerundet wird dieses System, wenn zusätzlich über eine PV-Anlage ein Teil des jährlichen Strombedarfs für die Wärmepumpe selbst erzeugt wird.

 

Aber auch andere regenerative Energiequellen können natürlich zum Einsatz kommen. Dies ist objektbezogen von Fall zu Fall zu untersuchen und zu bewerten. Auch hier unterstützen wir Sie als Bauherrn und berücksichtigen Ihre spezifischen Anforderungen.


Leistungen bei der Bauausführung

Die heutigen Bauausführungen verlangen nicht nur hochwertige Materialien und funktionsfähige Komponenten, die von den jeweiligen Lieferanten zur Verfügung gestellt werden, sondern auch eine koordinierte Zusammenführung und die Betrachtung der gegenseitigen Einflüsse. Nur dann lassen sich auch die Potentiale heben, die die einzelnen Komponenten besitzen. Damit wird ein hoher Wohnkomfort im Gebäude erreicht, Bauschäden vermieden und Heizenergie eingespart.

 

Letztlich werden die Gebäude komplexer und es ist wichtig, die Zusammenhänge gesamthaft zu betrachten. Die Bedeutung wird auch darin deutlich, dass die KfW diese Leistungen der „energetischen Baubegleitung“ bezuschusst. Bis zu einem Betrag von 8.000 EUR werden diese Planungs- und Unterstützungsleistung von der KfW mit 50% der Kosten gefördert. Wir haben die entsprechenden Zulassungen und bieten Ihnen diese Leistungen an, um Sie als Bauherrn zusammen mit Ihrem Architekten entsprechend bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens zu unterstützen.

 

Die folgende Positionen sind dabei – je nach Bauausführung und Umfang der geplanten Maßnahmen – zu betrachten und werden durch unsere Leistungen entsprechend unterstützt.

Energetische Gebäudeberechnung

Auf Basis Ihrer Pläne des Gebäudes bilden wir dieses in unserer Spezialsoftware ab. Sollten Maße fehlen, die für die Eingabe und energetische Berechnung des Gebäudes wichtig sind, werden wir diese beim Architekten noch abfragen. Ggf. erfassen wir vor Ort am Bestandsgebäude die fehlenden Maße, wenn diese in den Plänen nicht ersichtlich sind und/oder bei vorangegangenen Änderungen und/oder Sanierungen am Gebäude diese nicht nachgetragen wurden.

 

Ihr Gebäude wird so als dreidimensionales CAD-Modell in unserer Software 1 zu 1 abgebildet. Mit den spezifischen, wärmetechnischen Kennwerten für die Bauteile der Gebäudehülle und den Daten Ihrer bestehenden Anlagentechnik oder der von Ihnen vorgesehenen Heizungstechnik werden die für die EnEV relevanten energetischen Kenndaten Ihres Gebäudes berechnet.

 

Auf dieser Basis können wir Sie auf mögliche Schwachpunkte hinweisen und schlagen Ihnen Möglichkeiten vor, wie Sie Ihr Gebäude energetisch verbessern können, um so den Wohnkomfort zu erhöhen und den Bedarf für die Heizenergie zu minimieren.

 

Beantragung der Fördermittel

Die EnEV-Kennwerte aus den energetischen Berechnungen sind die Basis, um bei der KfW die entsprechenden Förderungen zu beantragen. Je nach errechnetem energetischen Standard können Sie so Zuschüsse alleine oder in Kombination mit einem zinsgünstige Kredite von der KfW in Anspruch nehmen. Wir unterstützen Sie dabei und bereiten den Antragsvorgang für Sie entsprechenden vor.

 

Wichtig ist, dass alle Anträge für eine staatliche Förderung vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Dies trifft sowohl für die Förderung der Baumaßnahmen durch die KfW als auch für die Förderung der Anlagentechnik durch die BAFA zu.

 

Zum Ende der Baumaßnahmen muss von uns bestätigt werden, dass die beantragten Maßnahmen auch durchgeführt wurden und das geplante Effizienzhaus auch erreicht wurde.

Zusammenstellung der Baukosten

Die Schlussrechnungen der Fachhandwerker, die Sie uns zur Verfügung stellen, nutzen wir, um die gesamten Kosten der energetischen Baumaßnahme aufzulisten. Sie erhalten damit einen Überblick über den gesamten Kostenrahmen und die Baukosten insgesamt, die dann auch für den Nachweis der förderfähigen Kosten gegenüber den staatlichen Fördergebern für die Abrechnung von uns genutzt werden.

 

Dokumentation

Die wesentlichen Bilder, die von Ihnen und von uns während der Bauphase aufgenommen wurden, werden zum Nachweis der durchgeführten Arbeiten von uns zusammengestellt. Zusammen mit den Berechnungsergebnissen und der Kostenaufstellung ergibt sich damit eine Dokumentation, die die Rahmenbedingungen der gesamten Baumaßnahme und deren Ergebnisse wiedergibt. Als Bauakte hilft sie Ihnen bei späteren Änderungen und/oder Umbauten an Ihrem Gebäude sowie als Beleg gegenüber den Fördermittelgebern für die durchgeführten Maßnahmen.

Begehungen des Gebäudes während der Baumaßnahme

Damit die durchgeführten Baumaßnahmen am Ende von uns auch bestätigt werden können, müssen wir uns während der Bauphase das Gebäude von Zeit zu Zeit ansehen. Dies ist besonders dann wichtig, wenn Ausführungsdetails mit Ihnen und Ihren Handwerkern abstimmt werden müssen, die sich wärmetechnisch bemerkbar machen. Bei Fragen zur Abstimmung zwischen den Gewerken und der Ausführung zur Vermeidung von Wärmebrücken unterstützen wir Sie gerne.

 

Dies gilt auch für die Auswahl und den Einbau der Anlagentechnik für die Beheizung des Gebäudes, die Bereitung des Trinkwarmwassers und die Belüftung Ihrer Räume. Hier können wir Sie auch gerne mit einer detaillierten Planung unterstützen.

 

Die bei den Begehungen von Ihnen und/oder von uns mit Bildern erfassten Ausführungsdetails werden von uns in die Dokumentation übernommen.

Lüftungskonzept

Durch die heute übliche dichtere Bauweise, die eine wesentliche Grundlage für die Errichtung energieeffizienter Gebäude und die Reduzierung des Energiebedarfs ist, rückt die gezielte Belüftung der Wohnungen immer mehr in den Vordergrund. Früher gab es aufgrund vieler undichter Gebäudeanschlüsse einen hohen unkontrollierten Luftaustausch, der meistens für die Abführung der Schadstoffe und der Feuchtigkeit aus den Räumen ausreichend war. Damit waren aber auch ein hoher Heizwärmebedarf, Zuglufterscheinungen – meist im Bereich undichter Fenster – und eine Geräuschbelästigung von außen verbunden.

 

Wie oben unter dem Stichwort „Luftdichtigkeit“ ausgeführt, werden diese unangenehmen Begleiterscheinungen durch den heutigen Baustandard gezielt betrachtet und vermieden. Dies läuft aber dem baulichen Feuchteschutz zuwider und kann in der Folge auch zu einer Belastung der menschlichen Gesundheit führen, wenn die Räume nur unzureichend belüftet werden und es dann zu einer massiven Schimmelpilzbelastungen kommt.

 

Um dies zu vermeiden, wurden entsprechende Regeln in der Norm DIN 1946-6 aufgestellt, die zu einem sogenannten Lüftungskonzept führen. Dieses ist beim Neubau und auch bei größeren Sanierungsmaßnahmen von Bestandsgebäuden vorgeschrieben, wenn z.B. das Dach gedämmt oder mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht werden.

 

Das Lüftungskonzept enthält zwei Stufen, nämlich:

  • die Prüfung auf die Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen
  • die Festlegung auf das System für eine mögliche Wohnungslüftung und die erforderlichen Luftvolumenströme.

Als Systeme für die Wohnungslüftung kommen die freie und die ventilatorgestützte Lüftung in Frage. Dabei ist die Luftmenge zum Feuchteschutz als Mindestluftvolumenstrom stets und nutzerunabhängig sicherzustellen.

 

Wir erstellen das Lüftungskonzept für Sie als Nachweis dafür, ob mechanische Lüftungseinrichtungen erforderlich sind und berechnen die dafür notwendigen Luftmengen.

 

Zum Lüftungskonzept gehört aber nicht die Auslegung einer Lüftungsanlage. Als HLS-Planungsbüro können wir diese Leistungen gerne zusätzlich für Sie erbringen und Sie bei der Auswahl der für Sie günstigsten Anlagentechnik sowie deren Umsetzung unterstützen.

Wärmebrücken

Jedes Gebäude weist Wärmebrücken auf, die konstruktiv bedingt an Ecken und Übergängen zwischen verschiedenen Bauausführungen zwangsläufig auftreten. Mit einem möglichst umfassenden Konzept wird das Ziel verfolgt, die Auswirkungen der Wärmebrücken auf die Bausubstanz und die Gebäudenutzung gering zu halten.

 

Anhand Ihrer Baupläne und dem von uns erstellten 3-D-Gebäudemodell erstellen wir für Sie das Wärmebrückenkonzept, in dem die einzelnen Wärmebrücken aufgezeigt und durchnummeriert werden. Dieses dient als Grundlage für den Architekten und/oder die Fachhandwerker, um die Ausführungsdetails für die Wärmebrücken festzulegen und in Konstruktionszeichnungen zu dokumentieren.

 

Diese Details werden von uns in einer speziellen Software abgebildet und für die Berechnung der Wärmebrücke verwendet. Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen, ob die vorgeschlagenen Details den vorgegebenen Anforderungen entsprechen und damit (unter üblichen Nutzungsbedingungen) Kondensationserscheinungen mit der Bildung von Schimmelpilzen vermieden werden. Bei kritischen Detailausführungen helfen wir bei der Optimierung.

 

Aus der Summe aller Wärmebrücken ergibt sich der sogenannte Wärmebrückenzuschlag für das Gebäude, der dem Transmissionswärmeverlust zugerechnet wird. Liegt keine Berechnung vor, so ist nach den Regeln der EnEV ein pauschaler Zuschlag für die Wärmebrücken zu berücksichtigen. Dieser liegt im Allgemeinen deutlich über den berechneten Werten.

 

Nicht nur zum Schutz der Bausubstanz macht es daher Sinn, die Wärmebrücken im Detail zu berechnen. Der geringere Wärmebrückenzuschlag führt nämlich beim Energieausweis zu einem günstigeren Ergebnis, das Gebäude stellt sich in einem besseren Licht dar. Je nach Baukonzept kann eine detaillierte Wärmebrückenberechnung sogar zu geringen Wandstärken führen, was sich letztlich in größeren Wohnflächen niederschlägt.

 

Auch unter dem Gesichtspunkt der staatlichen Förderung kann sich der Mehraufwand für die Berechnung der Wärmebrücken finanziell lohnen. Bei ansonsten unveränderter Bauausführung kann durch die Beachtung und optimierten Ausbildung der Wärmebrücken ein höherwertigerer Effizienzhausstandard erreicht werden, der mit höheren Zuschüssen durch die KfW verbunden ist. Gerade bei Mehrfamilienhäusern kann sich dies sehr deutlich bemerkbar machen, denn die Zuschüsse werden pro Wohneinheiten berücksichtigt. 

Luftdichtigkeit

Die EnEV fordert eine weitestgehend luftdichte Bauausführung, um die Wärmeverluste zu minimieren. Dies lässt sich mit den heute am Markt verfügbaren Materialien und Bauausführungen auch gut erreichen. Die zum Abschluss bei vielen Bauvorhaben durchgeführten Luftdichtigkeitstest belegen das.

 

Dennoch ist es wichtig, sich bereits im Vorfeld Gedanken dazu zu machen, wo besonders zu beachtenden Stellen beim Bauvorhaben auftreten. Hierzu erstellen wir für Sie das sogenannte „Luftdichtigkeitskonzept“ in dem diese Stellen angezeigt werden. In Abstimmung mit dem Architekten und den Bauausführenden können auf dieser Basis die Details für die Ausführung dieser Stellen festgelegt werden.

 

Während der Baumaßnahme macht es bei einigen Gewerken Sinn, die Luftdichtigkeit zeitnah zu prüfen. So können Undichtigkeiten rechtzeitig erkannt und auch behoben werden. Das hilft sowohl Ihnen als auch den ausführenden Handwerkern, denn der Aufwand für die Beseitigung der Undichtigkeiten ist in der Bauphase deutlich geringer als am Ende der Maßnahmen.

 

Dennoch sollte als Abschluss, wenn alle Arbeiten ausgeführt sind, noch ein abschließender Luftdichtigkeitstest durchgeführt werden, der als sogenannter „Blower-Door-Test“ bekannt ist. Dieser wirkt sich positiv auf die Bewertung im Energieausweis aus und wird bei einigen durch die KfW geförderten Maßnahmen explizit gefordert.